alkaSOL GmbH
Wallersdorfer Strasse 4
94522 Haidlfing / Wallersdorf
Deutschland / Germany
Fax: +49 9933 9529-556
E-Mail: info@alkaSOL.de
web: www.alkaSOL.de
Registergericht: Landshut / Handelsregister Nr.: 7233 / St.Nr. 108 / 121 / 50540
Freistellungsbescheinigung gültig bis: 09.10.2022
Erklärung:
Die Bescheinigung ist von Unternehmen vorzuweisen, wenn sie Bauleistungen erbringen, und ihr Auftraggeber
ein Unternehmer ist,
einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb betreibt,
steuerfreie Umsätze ausübt (z.B. Arzt, Rechtsanwalt)
Gebäude vermietet bzw. Grundstücke verpachtet und Sie für diesen Bereich
Leistungen erbringen,
eine juristische Person des öffentlichen Rechts (z.B. Stadt, Gemeinde, Kirche) ist.
Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen für alkaSOL Gmbh
Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen genäß § 48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG)
Bauleistungen im Sinne dws § 13b Abs. 2 Nr 4 des UStG
Information für Privatpersonen:
Nicht notwendig ist die Beifügung der Kopie der Freistellungsbescheinigung, wenn Ihr Auftraggeber eine Privatperson ist und Sie für dessen privaten Bereich Ihre Leistung ausführen. Bitte achten Sie darauf, dass der Hinweis auf die Umkehr der Steuerschuldnerschaft auf der Rechnung angegeben sein muss. Die Angabe muss wie folgt lauten: Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers".