Die 70% Regelung ist noch relativ neu, wurde sie doch erst mit der Neufassung des EEG vom 29.03.2012 verabschiedet. Bis dato durfte der
Netzbetreiber vom Anlagenbetreiber verlangen, eine Steuerungseinheit einzubauen, die per Funk betrieben werden kann. Dadurch sollte es dem Netzbetreiber möglich werden, die Anlage abzuschalten,
wenn eine Netzüberlastung droht. Man spricht hier auch vom so genannten Einspeisemanagement.
Da dieses mit einem immensen Eingriff in die Rechte der Anlagenbetreiber einhergeht, wurde der Ruf nach Alternativen zunehmend lauter. Die 70%
Regelung ist eine solche Alternative. Auf die Steuerungseinheit kann verzichtet werden. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Leistung der PV Anlage nicht vollständig genutzt wird, um den so
erzeugten Strom ins öffentliche Netz einzuspeisen. Maximal 70% des Stroms (daher auch der Name) dürfen eingespeist werden, der restliche Strom, der durch die PV Anlage erzeugt wird, muss selbst
verbraucht werden oder verpufft ungenutzt.
Die 70% Regelung ist dabei begrenzt auf kleine PV Anlagen, deren Spitzenleistung 30 kWp nicht überschreitet. Der große Vorteil ist darin zu sehen,
dass der Netzbetreiber nicht mehr in den Anlagenbetrieb eingreifen kann. Als nachteilig erweist sich, dass mit der 70% Regelung auch auf einen großen Teil der Einspeisevergütung verzichtet werden
muss. Dies ist noch am ehesten hinzunehmen bei kleinen Anlagen mit Leistungen unter 10 kWp, da hier die Reduzierung der Einspeisevergütung nicht so sehr ins Gewicht fällt. Auch Anlagen, die nicht
optimal nach Süden, sondern nach Osten oder Westen ausgerichtet sind, können die 70% Regelung nutzen, da genauso hier der Verlust der Einspeisevergütung nicht zu sehr ins Gewicht fällt.
Welchen Weg soll man gehen, Einspeisemanagement oder 70 % Regelung? Diese Frage ist in aller Photovoltaik-Expertenmunde. Und nach wie vor scheint es
keine allgemein gültige Empfehlung geben zu können. Beide Varianten bieten Vorteile aber auch Nachteile und jede hat so ihre eigene Domäne, wo sie offensichtlich die beste Wirkung entfalten
kann.
Die 70 % Regelung ist eine relativ moderne Entwicklung, die im Zuge des neuen EEG, welches am 29. März 2012 verabschiedet wurde, auf den Markt kam.
Sie greift die Problematik auf, dass Stromnetzbetreiber zwar zur Abnahme des solar erzeugten Stroms verpflichtet sind, allerdings vom PV Anlagenbetreiber die Integration einer per Funk
bedienbaren Steuerungseinheit verlangen dürfen, über die der den Strom abnehmende Energieversorger im Falle einer Netzüberlastung vorübergehend die Einspeisung der Anlage drosseln kann. Diese
moderne Technologie ist zwar wichtig, allerdings auch mit erheblichen Kosten verbunden.
Deshalb wurde nun die 70 % Regelung ins Leben gerufen, gemäß derer die Betreiber von kleinen PV Systemen mit einer Spitzenleistung von maximal 30
kWp auf dieses so genannte Einspeisemanagement verzichten dürfen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sie lediglich 70 % des solar erzeugten Stroms in das Stromnetz integrieren und die
verbleibenden 30 % selbst verbrauchen.
Schnell kommt der Gedanke auf, dass die 70 % Regelung für alle kleinen Photovoltaikanlagen eine gute Sache ist. Doch ganz so einfach ist es leider nicht. In der Praxis hat sich die 70 % Regelung vor allem für folgende Photovoltaikanlagen als sinnvoll erwiesen:
Der Grund dafür liegt darin, dass unter suboptimalen Bedingungen der PV Ertrag geringer ausfällt, weshalb die 30 % Einbußen in der Einspeisevergütung, welche aufgrund der 70 % Regelung hinzunehmen sind, ebenfalls nicht dramatisch ins Gewicht fallen.
Gemessen an den Empfehlungen für die 70 % Regelung ist das Einspeisemanagement vor allem dann die geeignete Wahl, wenn man eine Photovoltaikanlage
mit mehr als 10 kWp auf einem optimal ausgerichteten Dach betreibt. In diesem Fall wären die Einbußen bei den Einnahmen, die durch die Einspeisedrosselung um 30 % hinzunehmen sind, von
unverhältnismäßiger Höhe.
Unterm Strich ist die Frage nach Einspeisemanagement oder 70 % Regelung eine solche der Amortisation der Anschaffungskosten für die externen
Funksteuerungselemente. Lassen sich die Investitionen nur schwer durch die Mehreinahmen 30prozentiger Einspeisung amortisieren, so ist die 70 % Regelung sicher die bessere Wahl. Wären die
Ertragsausfälle jedoch überdurchschnittlich hoch, so sollte man dem Einspeisemanagement den Vorzug geben