Einspeisebegrenzung bei KfW-Förderung
Seit dem1. März 2016 wird wieder der Kauf eines Solarstromspeichers über die KfW vom Bund gefördert. Eine wesentliche Fördervoraussetzung besteht jedoch darin, der geförderten PV-Speichersysteme auf die Hälfte der PV-Nennleistung zu begrenzen. Um die 50%-Begrenzung eines geförderten Stromspeichers sinnvoll einzuhalten, empfiehlt sich ein prognosebasiertes Energiemanagement, wenn möglich sogar mit Einbeziehung der Wettervorhersage . Dies stärkt die netzentlastende Wirkung des installierten PV Energiespeicher-Speichers..
Private PV-Stromspeicher werden hauptsächlich zur Steigerung des Eigenverbrauchs eingesetzt. Die typische Betriebsstrategie sieht dabei vor, dass sobald die PV-Erzeugung den Haushaltsverbrauch übersteigt, der Speicher geladen wird. An ertragsreichen Tagen ist der Batteriespeicher dadurch meist bereits mittags vollständig geladen. Zur Einhaltung der geforderten 50%-Einspeisegrenze müsste nun die Leistungsabgabe durch Änderung der gleichstromseitigen Wechselrichterspannung gedrosselt werden. Bei einer frühzeitigen Batterieladung werden die PV-Erzeugungsspitzen an sonnigen Tagen somit nur geringfügig durch den Batteriespeicher abgefangen.
Einbindung von Prognosen, im Mittel 8% des jährlichen PV-Ertrags abgeregelt werden müssen. Mit einer vorausschauenden Ladeplanung können die Abregelungsverluste bei nahezu gleichbleibender Eigenversorgung um durchschnittlich 6 Prozentpunkte verringert werden. Durch die prognosebasierte Ladung lässt sich daher gleichzeitig ein eigenversorgungs- und netzoptimierter Speicherbetrieb realisieren. Mit der Einführung der 50%-Begrenzung wird bei einem prognosebasierten Betrieb die netzentlastende Wirkung der Solarstromspeicher somit gestärkt, wodurch sich laut HTW Berlin ein deutlich höherer Photovoltaik-Ausbau realisieren lässt.
Quelle: Energie-experten.com